Darf ich vorstellen?
Ich bin seit mittlerweile 15 Jahren leidenschaftlicher Motorradfahrer und in der Szene unter dem Namen "Ducks" zu Hause. Seit ca. 2 Jahren fahre ich eine Suzuki Bandit GSF 1250S. Meine Maschine sieht nicht mehr ganz so frisch aus, aber fährt sich noch wie in der ersten Umdrehung!

Unten auf dem Foto ist die kleine Version von mir zu sehen. Naja jedenfalls sah ich auch mal so ähnlich aus - vor knapp 35 Jahren :D

Ich habe diese Seite erstellt, um mit den kursierenden Mythen um den Motorradführerschein aufzuräumen. Zusätzlich habe ich noch einige hilfreiche Tipps hinzugefügt, die insbesondere Fahranfängern helfen sollen. So nun sollten wir mal langsam auf Touren kommen!

Motorradführerschein Kosten – Welche Klassen es gibt

Bevor ich auf die Kosten eines Motorradführerscheines eingehe, möchte ich hier aufführen, welche Klassen es denn überhaupt im zweirädrigen Bereich gibt. Ich werde im Nachfolgenden auf die Kosten der A-Klasse eingehen, aber liste der Vollständigkeit halber mal alle Motorradführerschein-Klassen auf:

Klasse Mofa

Diese Klasse ist wohl für die kleinsten ab 15-jährigen und straßenwütigen Rowdies das Richtige 😉 Diese Zweiräder sind nämlich auf 25 km/h, 50 ccm oder Elektromotor beschränkt und dürfen nur einsitzig betrieben werden.

Klasse M

Diese Klasse ist für zweirädrige Kleinkrafräder oder zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor und ab 16 Jahren gedacht. Die Leistung der Maschine darf maximal 45 km/h auf die Straße bringen und der Motor bzw. Elektromotor bis 50 ccm Hubraum besitzen.

Klasse A1

Die Klasse A1 ist die Gruppe der Leichtkrafträder und schließt die Klasse M ein. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Die Motorleistung beträgt ab 18 Jahre maximal 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW.

Klasse A beschränkt

Die Klasse der mittelschweren Krafträder erlaubt den Betrieb von maximal 25 kW und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW. 2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden, das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Klasse A unbeschränkt

Die Klasse der schweren Krafträder erlaubt den Betrieb über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW. Mit dem Erwerb sind die Klassen M, A1 und A beschränkt mit eingeschlossen, das Mindestalter beträgt 25 Jahre.